29. September 2025
Die Standortmarketing & Regionalentwicklung Region Haslital Brienz verleiht am Dienstag, 25. November 2025 bereits zum vierten Mal den Regionalpreis Haslital Brienz.
Kennen Sie Menschen, Institutionen oder Unternehmen, die mit ihrem Ideenreichtum und ihrer Tatkraft wegweisende Projekte verwirklicht oder Visionen umsetzt? Dann können Sie entsprechende Projekte gerne bis zum 31. Oktober 2025 eingeben.
Alle weiteren Informationen finden Sie auf der Internetseite der Standortmarketing & Regionalentwicklung Region Haslital Brienz.
Die Ausschreibung sowie das Eingabeformular stehen unten zum Download bereit.
29. September 2025
Die Arbeitsgruppe für Altersfragen führt auch in diesem Jahr wieder einen spannenden Anlass durch. In diesem Jahr geht es um das Autofahren im Alter. Dieser Vortrag findet am Donnerstag, 30. Oktober 2025 von 14.00 - 16.30 Uhr im Gemeindehaus Dindlen in Brienz statt.
Die Arbeitsgruppe für Altersfragen freut sich auf Ihre Teilnahme.
24. September 2025
Der Gemeinderat von Schwanden bei Brienz hat an seiner Sitzung vom 16. September 2025 gestützt auf Art. 27 des Bundesgesetzes über die Raumplanung vom 22. Juni 1979 (RPG) und Art. 66 ff des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 (BauG) mit sofortiger Wirkung folgende Planungszone beschlossen:
Planungszweck
Überprüfung der zulässigen Wohnnutzungen im Planungsperimeter der Planungszone im Hinblick auf die Beschränkung von Zweitwohnungen sowie Beschränkung der kurzzeitigen Vermietung von Zweitwohnungen.
Planungsperimeter: gesamtes Gemeindegebiet (alle Bau- und Nichtbauzonen)
Die Planungszone wird für die Dauer von 2 Jahren bestimmt. Während der Geltungsdauer darf in dem von der Planung betroffenen Gebiet nichts unternommen werden, das den Planungszweck beeinträchtigen könnte.
Die Planungszone liegt während 30 Tagen, das heisst vom 25. September 2025 bis und mit 24. Oktober 2025 bei der Gemeindeverwaltung Schwanden öffentlich auf. Sie kann während der Schalteröffnungszeiten eingesehen werden oder steht untenstehend zum Download bereit.
Rechtsmittelbelehrung
Während der Auflagefrist kann mit Einsprache geltend gemacht werden, die verfügte Planungszone oder ihre Dauer seien nicht notwendig oder die bekanntgegebene Planungsabsicht sei nicht zweckmässig. Allfällige Einsprachen sind schriftlich und begründet bei der Gemeindeverwaltung Schwanden einzureichen.
Richtlinien
Der Gemeinderat hat gleichzeitig die folgenden Richtlinien im Zusammenhang mit dem Umgang mit Baugesuchen
beschlossen:
a. Innerhalb des Perimeters der Planungszone, das heisst im ganzen Gemeindegebiet, darf nichts unternommen
werden, was den Planungszweck beeinträchtigen könnte.
b. Die Umnutzung von bisher als Erstwohnung genutzten Wohnungen zu Zweitwohnungen ist baubewilligungs-
pflichtig. Auch die Um- oder Neunutzung einer Wohnung zu kommerziellen, gewerbsmässigen Kurzzeitver-
mietung ist baubewilligungspflichtig.
c. Sämtliche hängigen Baubewilligungsverfahren im Perimeter der Planungszone werden für die Dauer der
Planungszone und des Planerlassverfahrens eingestellt, wenn der Gemeinderat diesen nicht zustimmt. Eine
Zustimmung ist nur dann zulässig, wenn das Bauvorhaben den Planungszweck nicht beeinträchtigt. Es ist Sache
des Gemeinderates, die Zulässigkeit von Bauvorhaben im Hinblick auf die Fortsetzung des Baubewilligungs-
verfahrens zu beurteilen.
d. nicht berühren, namentlich der Bau von Erstwohnungen und von Gewerbe oder Hotelbauten, dürfen nach wie
vor bewilligt und ausgeführt werden.
e. Bewilligt werden dürfen auch bauliche Änderungen an bestehenden, aufgrund bisherigen Rechts bewilligten
und rechtmässig erstellten Gebäuden. Diese dürfen trotz Planungszone unterhalten, zeitgemäss erneuert und
auch umgebaut oder angemessen erweitert werden.
Für Fragen steht Ihnen der Gemeindepräsident Anton Reisacher oder der Gemeinde-Vizepräsident und Ressortvorsteher Bau Tobias Schild gerne zur Verfügung.
3. Juli 2025
Durch den Zusammenschluss der Schule bhs zur Gesamtschule Brienz per 1. August 2023 wurde auch die Aufgabe der Schulzahnpflege an die Schule Brienz übertragen.
In Anwendung von Art. 45 Gemeindeverordnung vom 16.12.1998 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass das Reglement zur Schulzahnpflege durch die Gemeindeversammlung vom 26. Juni 2025 per 30. Juni 2025 aufgehoben wurde.
Der Gemeinderat
26. Mai 2025
Der eUmzugCH sieht vor, einen Umzug direkt in elektronischer Form vollziehen zu können. Das An- und Abmelden bei der Wohngemeinde ist somit auf digitalem Weg möglich. eUmzugCH wird bereits in mehreren Kantonen und deren Gemeinden produktiv eingesetzt. Täglich nutzen über hundert Einwohnerinnen und Einwohner das Portal von eUmzugCH, um ihren Umzug elektronisch zu melden.
Ab 2. Juni 2025 bietet auch die Gemeinde Schwanden b. Brienz für eine unpersönliche An-, Ab- oder Ummeldung die digitale Lösung des Kantons Bern an. Die Meldung via eUmzugCH von Zu- und Wegzug aus einer / in eine andere Gemeinde innerhalb der Schweiz sowie der Umzug innerhalb der Gemeinde Schwanden b. Brienz ist für Schweizer Staatsbürger sowie für ausländische Staatsangehörige möglich. Die gesetzlich festgelegten Gebühren für An- und Ummeldungen können im Prozess direkt online bezahlt werden.
Bei Personen mit Ausweis F, N und S sowie bei einem Zuzug aus dem Ausland oder einem Wegzug ins Ausland ist die persönliche An- oder Abmeldung am Schalter der Gemeindeverwaltung Schwanden erforderlich.
Weitere Informationen finden Sie unter eUmzugCH
28. April 2025
Der Gemeinderat hat beschlossen, die Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung anzupassen. Ab 1. Mai 2025 gelten somit folgende Öffnungszeiten:
Montag 13.00 - 17.00 Uhr
Dienstag 10.00 - 12.30 Uhr
14.00 - 17.00 Uhr
Mittwoch 08.00 - 11.00 Uhr
14.00 - 17.00 Uhr
Donnerstag 08.00 - 11.00 Uhr
14.00 - 18.00 Uhr
Freitag ganzer Tag geschlossen
Nach vorgängiger Vereinbarung sind auch Termine ausserhalb der Öffnungszeiten möglich.
Besten Dank für die Kenntnisnahme und Beachtung.
Der Gemeinderat
18. März 2025
Untenstehende steht Ihnen ein Schreiben des INFORAMA mit wichtigen Informationen zur asiatischen Hornisse zum Download bereit.
Es ist von grosser Bedeutung folgendes zu beachten:
In unmittelbarer Nähe von Nestern können die asiatischen Hornissen für den Menschen potenziell gefährlich werden. Daher bitten wir Sie, bei Ihrer Arbeit im Freien oder nach der Entdeckung von asiatischen Hornissen oder Nestern besonders wachsam zu sein.
Ihre Aufmerksamkeit und Mithilfe tragen entscheidend dazu bei, Unfälle zu vermeiden und Risiken zu minimieren.
10. März 2025
Die Gemeinde Schwanden hat als Sammelstelle von InnoRecycling AG im Jahr 2024 insgesamt 4'923 kg Haushalt-Kunststoffe in Sammelsäcken gesammelt.
Durch Ihre Mithilfe haben wir ein Umwelt Zertifikat erhalten. Dieses steht unten zum Download bereit.
Wir freuen uns, dass auch Sie Ihren Beitrag für den Klimaschutz leisten und weiterhin fleissig sammeln. Die dafür erforderlichen Sammelsäcke sind weiterhin in den Grössen 35l und 60l auf der Gemeindeverwaltung erhältlich.
10. März 2025
Die Gemeinde Schwanden hat als Sammelstelle von PET-Recycling Schweiz im Jahr 2024 insgesamt 2'256 kg PET-Getränkeflaschen gesammelt.
Durch Ihre Mithilfe haben wir auch für das vergangene Jahr wieder ein Umwelt Zertifikat erhalten. Dieses steht unten zum Download bereit.
Wir freuen uns, dass auch Sie Ihren Beitrag für den Klimaschutz leisten und weiterhin fleissig sammeln. Besten Dank.
3. März 2025
Am Samstag, 1. November 2025 organisiert die Dorfkommission eine Zauber Dinner-Show in der Mehrzweckhalle Lamm in Schwanden. Tickets können ab sofort auf der Gemeindeverwaltung Schwanden gekauft werden. Sämtliche Informationen können Sie dem untenstehende Flyer entnehmen.
Die Dorfkommission freut sich auf Ihre Teilnahme.
13. Juni 2024
Die Untersuchungsergebnisse der Wasserversorgung haben in diesem Jahr ergeben, dass das gesamte Trinkwasser der Gemeindeversorgung den gesetzlichen Anforderungen entspricht.
Die entsprechenden Ergebnisse stehen nebenan zum Download bereit.
31. August 2023
Die regionale Energieberatung Oberland-Ost verfasst mehrmals im Jahr Kurzartikel zu aktuellen Energiethemen.
Der aktuelle Beitrag "Leuchtmittel-Verbot - welche trifft's?" zeigt deutlich auf, welche Leuchtstoffröhren zukünftig nicht mehr erlaubt sein werden.
Der entsprechende Beitrag steht nebenan zum Download bereit.
28. Februar 2023
Das revidierte Energiegesetz ist am 1. Januar 2023 in Kraft getreten. Die Vorgaben zielen darauf ab, den Energie-verbrauch zu reduzieren, den CO2-Ausstoss zu verringern, die Nutzung von erneuerbaren Energien zu erhöhen, die Auslandabhängigkeit zu reduzieren und die Versorgungssicherheit zu stärken.
Für Gebäudebesitzerinnen und -besitzer sind deshalb nachfolgende Informationen wichtig:
Detaillierte Informationen finden Sie unter: www.be.ch/keng
Für eine Beratung wenden Sie sich an die Energiebratungsstelle Oberland-Ost.
28. September 2022
Die Gemeinden Brienz, Hofstetten und Schwanden haben sich entschieden, einen gemeinsamen Notfalltreffpunkt nach dem Konzept für Notfalltreffpunkte des Kantons Bern (NTP BE) zu erstellen.
Bei einem Ausfall von kritischen Infrastrukturen, beispielsweise in Folge grossflächiger Stromausfälle, kann die Bevölkerung der Gemeinden Brienz, Hofstetten und Schwanden zukünftig einen Notfalltreffpunkt aufsuchen.
Dieser befindet sich bei der Schulanlage Kienholz, an der Lauenenstrasse in Brienz und dient als Anlauf- und Notrufstelle für die lokale Bevölkerung.
Der nebenstehende Flyer erläutert die Funktion des Notfalltreffpunktes und beschreibt zB. die Vorgehensweise bei einem Strom- / Kommunikationsausfall sowie die Organisation eines persönlichen Notvorrates.
Bei Fragen oder Unklarheiten steht Ihnen die Gemeindeverwaltung Brienz, Abteilung Sicherheit gerne zur Verfügung.
7. Februar 2022
Seit 1. März 2022 gilt die kantonale Gesetzgebung zum elektronischen Baubewilligungsverfahren (eBau). Seit diesem Zeitpunkt müssen sämtliche Baugesuche digital erfasst und eingereicht werden. Das in eBau generierte Formular ist mit allen weiteren Unterlagen in dreifacher Ausführung und unterschrieben per Post bei der Bauverwaltung Schwanden einzureichen. Auch der Bauentscheid wird, wie bis anhin, weiterhin per Post eröffnet.
Auch mit eBau werden die Baugesuche weiterhin im Anzeiger Interlaken publiziert. Die Publikationskosten gehen zulasten der Gesuchstellenden und werden diesen vom Anzeiger direkt in Rechnung gestellt.
Bei Fragen zu den einzelnen Verfahrensschritten unterstützt Sie die Wegleitung. Der Zugriff auf eBau erfolgt über unsere Homepage.
Weitere Informationen: www.be.ch/ebau
Wir freuen uns auf Ihre elektronische Eingabe!