5. Juni 2026
Wie an der Gemeindeversammlung vom 11. Dezember 2025 bereits informiert wurde, hat sich Corinne Mäder entschieden, per 31. Dezember 2025 als Gemeinderätin zurückzutreten.
Micha Straub hat sich nun bereiterklärt, sich zur Wahl als Gemeinderat zur Verfügung zu stellen.
5. Juni 2026
Die Gemeinde Schwanden bei Brienz verfügt neu über einen WhatsApp-Kanal, über den wichtige Informationen und Mitteilungen der Gemeinde direkt an die Bevölkerung übermittelt werden.
Damit steht Ihnen neben der Gemeindewebseite sowie den bestehenden Printmedien ab sofort ein weiterer Informationskanal zur Verfügung.
Wenn Sie dem WhatsApp-Infokanal beitreten möchten, scannen Sie bitte den untenstehenden QR-Code mit der Kamera Ihres Mobiltelefons und folgen Sie den angezeigten Anweisungen.
3. Juni 2026
Das Trinkwasser kann wieder wie gewohnt verwendet werden.
Das Trinkwasser von Schwanden bei Brienz ist wieder von einwandfreier Qualität und kann somit bedenkenlos konsumiert werden.
Wir bitten Sie, VOR der normalen Verwendung des Leitungswassers als Trinkwasser noch folgende Vorkehrungen zu treffen:
Das Wasser kann auch weiterhin einen leichten Geruch oder Geschmack nach Chlor aufweisen. Dies ist lebensmittelrechtlich zulässig und gesundheitlich unbedenklich.
Weitere Informationen zu den Ursachen und den getroffenen Massnahmen der Verunreinigung finden Sie im angehängten PDF welches Ihnen zum Download zur Verfügung steht.
22. Mai 2026
Die Regionsgemeinden haben mit juristischer Unterstützung ein Factsheet für Eigentümerinnen und Eigentümer von Liegenschaften rund um den Flugplatz Meiringen erstellt. Darin werden der Ablauf der Verfahren, die Rechte der Betroffenen sowie mögliche Vorgehensweisen erklärt. Das Factsheet steht Ihnen hier zum Download bereit.
Der Bund hat am 18. Mai 2026 das Sachplan- sowie das Plangenehmigungsverfahren gestartet. Die öffentliche Auflage dauert bis zum 17. Juni 2026. Schriftliche Stellungnahmen und Einsprachen können bis spätestens 17. Juni 2026, an folgende Adresse eingereicht werden:
Generalsekretariat VBS
Raum und Umwelt VBS
Maulbeerstrasse 9
3003 Bern
Weitere Auskünfte erhalten Sie bei folgenden Stellen:
Vom Sachplan Militär (SPM) betroffen sind die Militärflugplätze Emmen, Meiringen und Payerne. Alle wichtigen Unterlagen und Informationen finden Sie auf der Webseite zum Sachplanverfahren: www.sachplanmilitär.ch/mitwirkung. Die Publikation im Bundesblatt steht Ihnen unten ebenfalls zum Download zur Verfügung.
Das militärische Plangenehmigungsverfahren betrifft den Flugplatz Meiringen, die Stationierung des neuen Kampfflugzeugs F-35A sowie mögliche Erleichterungen bei den Lärmschutzvorschriften. Alle Unterlagen zum Verfahren finden Sie auf der Webseite des Bundes: www.vbs.admin.ch/plangenehmigunsverahren. Auch hier steht Ihnen die entsprechende Publikation im Bundesblatt anschlissend zum Download zur Verfügung.
22. Mai 2026
Besonders in der Landwirtschaft ist man oft auf Hilfe bei der Bekämpfung der invasiven Pflanzen angewiesen, da landwirtschaftliche Betriebe bei einem starken Neophytenbefall Ihrer Flächen sanktioniert werden können. Mit dem Projekt "zämesammle" werden Freiwillige und Bewirtschafter bei der Bekämpfung von Neophyten auf einfache Weise zusammengebracht um gemeinsam Gebiete von invasiven Neophyten zu befreien.
Auf der Homepage "zämesammle" finden Freiwillige sowie Betroffene alle Informationen und können sich für das Projekt anmelden.
20. Mai 2026
Aktuell stehen im Chinderhus Brienz freie KITA-Plätze zur Verfügung. Ein Eintritt ist auch per Schulstart möglich. Kinder werden ab 3 Monaten bis zum Schuleintritt betreut.
Weitere Informationen sowie die Kontaktdaten stehen Ihnen unten im, zum Download verfügbaren, Flyer zur Verfügung.
12. Mai 2026
Am 11. Mai 2026 fand in der Sporthalle Brienz die Informationsveranstaltung über den aktuellen Stand, den Ablauf sowie die nächsten Schritte der Fusionsabklärungen statt. Die gezeigte Präsentation steht Ihnen untenstehend zum Download bereit.
Ergänzend zu den erteilten Informationen finden Sie hier noch die aktuellen Einwohnerzahlen und Steuerfüsse der einzelnen Gemeinden:
Brienz: 3'261 Einwohner
Steuerfuss 1.75%
Oberried: 490 Einwohner
Steuerfuss 1.92%
Schwanden: 670 Einwohner
Steuerfuss 1.75%
22. Mai 2026
Am Donnerstag, 18. Juni 2026 findet die nächste ordentliche Gemeindeversammlung in der Mehrzweckhalle Lamm statt. Alle Informationen dazu finden Sie unter Gemeindeversammlung.
Ca. 2 Wochen vorher werden ausserdem alle erforderlichen Unterlagen aufgeschaltet.
6. Mai 2026
Anlässlich des Klimaanlasses vom 30. April 2026 wurde die Bevölkerung über die Klimastrategie der Gemeinde Schwanden informiert. Das durch den Gemeinderat verabschiedete Dokument steht unten zum Download bereit.
Der Erfolg der Klimastrategie hängt auch vom Mitwirken der Bevölkerung ab. Machen Sie mit und schützen Sie unsere Natur und das Klima.
1. April 2026
Anpflanzen und Zurückschneiden von Bäumen, Grünhecken, Sträuchern und landwirtschaftlichen Kulturen entlang von öffentlichen Strassen und Einfriedungen.
Es ist erstaunlich, wie schnell Bäume, Sträucher und Hecken wachsen können!
Gemeindevertreter mussten in letzter Zeit leider vermehrt feststellen, dass nicht alle Pflanzen zurückgeschnitten wurden. Die Strassenanstösser werden deshalb aufgefordert, bezüglich Bepflanzungen und Einfriedungen an öffentlichen Strassen folgende Hinweise auf die geltenden gesetzlichen Bestimmungen zu beachten:
1. Bäume, Sträucher und Anpflanzungen, die zu nahe an Strassen und Wegen stehen oder in den Strassenraum hineinragen, gefährden die Verkehrsteilnehmenden, aber auch Kinder und Erwachsene, die aus verdeckten Standorten unvermittelt auf die Strasse treten. Zur Verhinderung derartiger Verkehrsgefährdungen schreiben das Strassengesetz vom 4. Juni 2008 und die Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 unter anderem folgendes vor:
a. Hecken, Sträucher, landschaftliche Kulturen und nicht hochstämmige Bäume müssen seitlich mindestens 50 cm Abstand vom Fahrbahnrand haben. Überhängende Äste dürfen nicht in den über der Strasse frei zu haltendem Luftraum von 4.50 m Höhe hineinragen; über Geh- und Radwegen muss mindestens eine Höhe von 2.50 m freigehalten werden.
b. Die Wirkung der Strassenbeleuchtung darf nicht beeinträchtigt werden.
c. An unübersichtlichen Strassenstellen dürfen Einfriedungen und Zäune die Fahrbahn um höchstens 60 cm überragen. Für die nicht hochstämmigen Bäume, Hecken, Sträucher, landwirtschaftlichen Kulturen und dergleichen gelten die Vorschriften über Einfriedungen. Danach müssen solche Pflanzen bis zu einer Höhe von 1.20 m einen Strassenabstand von 0.5 m ab Fahrbahnrand einhalten. Sind sie höher, so müssen sie um ihre Mehrhöhe zurückversetzt werden. Der Geltungsbereich erstreckt sich auch auf bestehende solche Pflanze
2. Die Strassenanstösser werden hiermit ersucht, die Äste und andere Bepflanzungen bis zum 15. Juni 2026 auf das vorgeschriebene Lichtmass zurückzuschneiden. An unübersichtlichen Strassenstellen sind Bäume, Grünhecken, Sträucher, gärtnerische und landwirtschaftliche Kulturen (z.B. Mais) in einem genügend grossen Abstand gegenüber der Fahrbahn anzupflanzen, damit sie nicht zurückgeschnitten bzw. vorzeitig gemäht werden müssen.
Die Grundeigentümer entlang von Gemeindestrassen und öffentlichen Strassen haben Bäume und grössere Äste, welche dem Wind und den Witterungseinflüssen nicht genügend Widerstand leisten und auf die Verkehrsfläche stürzen können, rechtzeitig zu beseitigen. Sie haben die Verkehrsfläche von hinuntergefallenem Reisig und Laub (im Herbst) zu reinigen.
3. Nicht genügend geschützte Stacheldrahtzäune müssen einen Abstand von 2 m vom Fahrbahnrand bzw. 50 cm von der Gehweghinterkante einhalten.
4. Der zuständige Strasseninspektor des Tiefbauamts oder das zuständige Gemeindeorgan sind gerne zu näherer Auskunft bereit.
Unterlässt der Eigentümer der Bäume und Sträucher das rechtzeitige Zurückschneiden, so wird die Arbeit nach vergeblicher schriftlicher Aufforderung auf seine Kosten durch Mitarbeitende des Werkhofs besorgt. Ein Entschädigungsanspruch kommt dem Eigentümer der Bäume oder Sträucher nicht zu.
Bei Missachtung der obgenannten Bestimmungen werden die Organe der Strassenbaupolizei von Gemeinde und Kanton das Verfahren zur Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands einleiten.
Besten Dank für Ihre Mitarbeit.
16. März 2026
Der Wasserbauplan Hochwasserschutz Lamm- und Schwanderbach sieht umfangreiche Sanierungsmassnahmen an den Sperren im Lammbachgraben vor. Der Zugang zu den Baustellen im Oberlauf soll unter Anderem über die Schwanderbärglistrasse erfolgen. Entsprechend ist mit Behinderungen und Sperrungen zu rechnen. Die komplette Mitteilung sowie der Link zum WhatsApp-Infokanal auf welchem über Sperrungen orientiert wird, steht Ihnen unten im PDF zum Download bereit.
