Herzlich Willkommen - news


19. Juni 2026

achtung aufgepasst

 

In Schwanden sind derzeit Langfinger unterwegs. Passen Sie auf und halten Sie die Augen offen.



19. Juni 2026

Gemeindeversammlung vom 18. Juni 2026

Die Gemeindeversammlung Schwanden hat den Kredit für die vertieften Fusionsabklärungen mit Brienz und Oberried nach einer langen und engagierten Diskussion äusserst knapp angenommen. Der Antrag wurde mit 44 Ja-Stimmen, 43 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung gutgeheissen.

 

Damit haben nun alle drei Gemeinden dem Kredit zugestimmt. In den kommenden Monaten werden die Grundlagen einer möglichen Fusion von Brienz, Oberried und Schwanden vertieft geprüft.

 

Alle weiteren Geschäfte wurden vorbehaltlos angenommen und somit auch Michael Schild und Micha Straub als neue Gemeinderäte gewählt.

Herzlichen Glückwunsch.



19. Juni 2026

erster sommerabend beim brätelplatz schonegg

Am Donnerstag, 25. Juni 2026, starten wir in die Grillsaison! Die Dorfkommission Schwanden lädt auch dieses Jahr wieder herzlich zum ersten Sommerabend dieses Jahr beim Brätelplatz Schonegg ein.

 

Das Prinzip ist einfach:

  • Bringen Sie Ihr eigenes Essen und Trinken mit.
  • Für die perfekte Glut und das Feuer ist gesorgt.
  • Der Anlass findet von 18.00 Uhr bis ca. 21.30 Uhr statt.

 

Bei zweifelhafter Witterung oder Feuerverbot wird kurzfristig über die Durchführung entschieden. Aktuelle Informationen finden Sie direkt hier auf der Homepage oder an der Infotafel vor der Gemeindeverwaltung.



17. Juni 2026

Hitzewarnung der Stufe 3

Meteo Schweiz prognostiziert für die kommenden Tage einen markanten Temperaturanstieg. Eine Hitzewarnung der Stufe 3 ist ab diesem Donnerstag, 18. Juni 2026, wahrscheinlich. Betroffen ist unter Anderem auch das Berner Oberland. Die Hitzewelle könnte bis Dienstag, 23. Juni 2026, andauern. Ab Samstag/Sonntag ist eine regionale Hochstufung auf Stufe 4 möglich

 

Der Kantonsärztliche Dienst ruf zur erhöhten Wachsamkeit auf. Hohe Temperaturen können gesundheitliche Auswirkungen haben, insbesondere für gefährdete Personen: ältere Menschen, Kleinkinder, Schwangere, chronisch Kranke sowie Menschen, die im Freien arbeiten. Ebenso sind mögliche psychische Belastungen, etwa durch soziale Isolation älterer Menschen zu beachten. Die folgenden Verhaltensregeln helfen Ihnen, sicher und gesund durch die heissen Sommertage zu kommen.

  • Körperliche Anstrengung vermeiden - Auf Vormittag und Abend verschieben
  • Viel trinken - auf Alkohol verzichten - leicht essen
  • Nachts oder frühmorgens lüften - tagsüber Fenster schliessen und abdunkeln
  • Schatten vorziehen - leichte Kleider tragen - Körper kühlen
  • Kühle oder gekühlte Orte aufsuchen
  • Bei Medikamenteneinnahme: Dosierung mit der Ärztin/dem Arzt überprüfen

 

Nachstehend finden Sie das Informationsblatt des Bundes welches Ihnen zum Download zur Verfügung steht.

Download
Hitzewarnung Mittelland bis Obderland.pd
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15. Juni 2026

Empfehlungen zum umgang mit hitze

Hitzetage und Hitzewellen stellen ein ernstzunehmendes Gesundheitsrisiko dar. Insbesondere für ältere Menschen, chronisch Kranke, Schwangere, Säuglinge und Kleinkinder. Aber auch gesunde Personen können bei anhaltender Hitze gesundheitliche Beschwerden entwickeln.

Die folgenden Verhaltensregeln helfen Ihnen, sicher und gesund durch die heissen Sommertage zu kommen.

  • Vermeiden Sie körperliche Anstrengungen
  • Setzen Sie sich der Hitze nicht aus und sorgen Sie für Abkühlung
  • Viel Wasser trinken, Alkohol meiden, leicht essen
  • Bei Einnahme von Medikamenten: Lassen Sie sich von Ihrer Ärztin bzw. Ihrem Arzt beraten, ob eine Anpassung der Behandlung notwendig ist.

Weitere Informationen zum Thema finden Sie auf der Homepage des Gesundheitsamts des Kantons Bern.

Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion des Kantons Bern



15. Juni 2026

Informationsanlass "friedhof brienz"

Das Wasserbauprojekt am Milibach sieht vor, den Milibach westwärts zu verlegen. Davon wäre auch der westliche Teil des Friedhofs Brienz betroffen. Um über die heute bekannten Auswirkungen auf den Friedhof Brienz zu informieren, laden der Begräbnisbezirk Brienz und die Schwellenkorporation Brienz gemeinsam zu einem Informationsanlass ein.

 

Der Anlass findet am 1. Juli 2026, um 19:30 Uhr im Gemeindehaus Dindlen in Brienz statt. Eingeladen sind alle Personen, die eine Angehörige oder einen Angehörigen auf dem Fiedhof Brienz bestattet haben.

 

Weitere Informationen können Sie dem Flyer entnehmen welcher Ihnen hier zum Download zur Verfügung steht.

 

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Flyer Infoanlass "Friedhof Brienz"
Einladung zum Informationsanlass Friedho
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22. Mai 2026

Militärflugplatz Meiringen; Information Sachplan- und plangenehmigungsverfahren

Die Regionsgemeinden haben mit juristischer Unterstützung ein Factsheet für Eigentümerinnen und Eigentümer von Liegenschaften rund um den Flugplatz Meiringen erstellt. Darin werden der Ablauf der Verfahren, die Rechte der Betroffenen sowie mögliche Vorgehensweisen erklärt. Das Factsheet steht Ihnen hier zum Download bereit.

 

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Factsheet für Betroffene
Factsheet für betroffene Liegenschaftsbe
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Der Bund hat am 18. Mai 2026 das Sachplan- sowie das Plangenehmigungsverfahren gestartet. Die öffentliche Auflage dauert bis zum 17. Juni 2026. Schriftliche Stellungnahmen und Einsprachen können bis spätestens 17. Juni 2026, an folgende Adresse eingereicht werden:

 

Generalsekretariat VBS

Raum und Umwelt VBS

Maulbeerstrasse 9

3003 Bern

 

Weitere Auskünfte erhalten Sie bei folgenden Stellen:

  • Generalsekretariat VBS: 058 463 70 83
  • Bundesamt für Raumentwicklung: 058 484 97 98

 

Vom Sachplan Militär (SPM) betroffen sind die Militärflugplätze Emmen, Meiringen und Payerne. Alle wichtigen Unterlagen und Informationen finden Sie auf der Webseite zum Sachplanverfahren: www.sachplanmilitär.ch/mitwirkung. Die Publikation im Bundesblatt steht Ihnen unten ebenfalls zum Download zur Verfügung.

 

Das militärische Plangenehmigungsverfahren betrifft den Flugplatz Meiringen, die Stationierung des neuen Kampfflugzeugs F-35A sowie mögliche Erleichterungen bei den Lärmschutzvorschriften. Alle Unterlagen zum Verfahren finden Sie auf der Webseite des Bundes: www.vbs.admin.ch/plangenehmigunsverahren. Auch hier steht Ihnen die entsprechende Publikation im Bundesblatt anschlissend zum Download zur Verfügung.

 

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Publikation Sachplan
Sachplan SPM.pdf
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Publikation Plangenehmigunsverfahren
Gesuch Plangenehmigungsverfahren.pdf
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22. Mai 2026

Neophytenprojekt Zämesammle

Besonders in der Landwirtschaft ist man oft auf Hilfe bei der Bekämpfung der invasiven Pflanzen angewiesen, da landwirtschaftliche Betriebe bei einem starken Neophytenbefall Ihrer Flächen sanktioniert werden können. Mit dem Projekt "zämesammle" werden Freiwillige und Bewirtschafter bei der Bekämpfung von Neophyten auf einfache Weise zusammengebracht um gemeinsam Gebiete von invasiven Neophyten zu befreien. 

 

Auf der Homepage "zämesammle" finden Freiwillige sowie Betroffene alle Informationen und können sich für das Projekt anmelden.



20. Mai 2026

Freie plätze im chinderhus

Aktuell stehen im Chinderhus Brienz freie KITA-Plätze zur Verfügung. Ein Eintritt ist auch per Schulstart möglich. Kinder werden ab 3 Monaten bis zum Schuleintritt betreut.

 

Weitere Informationen sowie die Kontaktdaten stehen Ihnen unten im, zum Download verfügbaren, Flyer zur Verfügung.

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Freie Plätze im Chinderhus
Flyer Chinderhus Brienz_05_26.pdf
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6. Mai 2026

Klimastrategie der gemeinde Schwanden Bei Brienz

Anlässlich des Klimaanlasses vom 30. April 2026 wurde die Bevölkerung über die Klimastrategie der Gemeinde Schwanden informiert. Das durch den Gemeinderat verabschiedete Dokument steht unten zum Download bereit.

 

Der Erfolg der Klimastrategie hängt auch vom Mitwirken der Bevölkerung ab. Machen Sie mit und schützen Sie unsere Natur und das Klima.

Download
Klimastrategie Schwanden
Klimastrategie_Schwanden_05.02.2026.pdf
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1. April 2026

bepflanzung an öffentlichen strassen

Anpflanzen und Zurückschneiden von Bäumen, Grünhecken, Sträuchern und landwirtschaftlichen Kulturen entlang von öffentlichen Strassen und Einfriedungen.

 

Es ist erstaunlich, wie schnell Bäume, Sträucher und Hecken wachsen können!

 

Gemeindevertreter mussten in letzter Zeit leider vermehrt feststellen, dass nicht alle Pflanzen zurückgeschnitten wurden. Die Strassenanstösser werden deshalb aufgefordert, bezüglich Bepflanzungen und Einfriedungen an öffentlichen Strassen folgende Hinweise auf die geltenden gesetzlichen Bestimmungen zu beachten:

1.      Bäume, Sträucher und Anpflanzungen, die zu nahe an Strassen und Wegen stehen oder in den Strassenraum hineinragen, gefährden die Verkehrsteilnehmenden, aber auch Kinder und Erwachsene, die aus verdeckten Standorten unvermittelt auf die Strasse treten. Zur Verhinderung derartiger Verkehrsgefährdungen schreiben das Strassengesetz vom 4. Juni 2008 und die Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 unter anderem folgendes vor:

a.      Hecken, Sträucher, landschaftliche Kulturen und nicht hochstämmige Bäume müssen seitlich mindestens 50 cm Abstand vom Fahrbahnrand haben. Überhängende Äste dürfen nicht in den über der Strasse frei zu haltendem Luftraum von 4.50 m Höhe hineinragen; über Geh- und Radwegen muss mindestens eine Höhe von 2.50 m freigehalten werden.

b.      Die Wirkung der Strassenbeleuchtung darf nicht beeinträchtigt werden.

c.       An unübersichtlichen Strassenstellen dürfen Einfriedungen und Zäune die Fahrbahn um höchstens 60 cm überragen. Für die nicht hochstämmigen Bäume, Hecken, Sträucher, landwirtschaftlichen Kulturen und dergleichen gelten die Vorschriften über Einfriedungen. Danach müssen solche Pflanzen bis zu einer Höhe von 1.20 m einen Strassenabstand von 0.5 m ab Fahrbahnrand einhalten. Sind sie höher, so müssen sie um ihre Mehrhöhe zurückversetzt werden. Der Geltungsbereich erstreckt sich auch auf bestehende solche Pflanze

 

2.      Die Strassenanstösser werden hiermit ersucht, die Äste und andere Bepflanzungen bis zum 15. Juni 2026 auf das vorgeschriebene Lichtmass zurückzuschneiden. An unübersichtlichen Strassenstellen sind Bäume, Grünhecken, Sträucher, gärtnerische und landwirtschaftliche Kulturen (z.B. Mais) in einem genügend grossen Abstand gegenüber der Fahrbahn anzupflanzen, damit sie nicht zurückgeschnitten bzw. vorzeitig gemäht werden müssen.

Die Grundeigentümer entlang von Gemeindestrassen und öffentlichen Strassen haben Bäume und grössere Äste, welche dem Wind und den Witterungseinflüssen nicht genügend Widerstand leisten und auf die Verkehrsfläche stürzen können, rechtzeitig zu beseitigen. Sie haben die Verkehrsfläche von hinuntergefallenem Reisig und Laub (im Herbst) zu reinigen.

 

3.      Nicht genügend geschützte Stacheldrahtzäune müssen einen Abstand von 2 m vom Fahrbahnrand bzw. 50 cm von der Gehweghinterkante einhalten.

 

4.      Der zuständige Strasseninspektor des Tiefbauamts oder das zuständige Gemeindeorgan sind gerne zu näherer Auskunft bereit.

 

Unterlässt der Eigentümer der Bäume und Sträucher das rechtzeitige Zurückschneiden, so wird die Arbeit nach vergeblicher schriftlicher Aufforderung auf seine Kosten durch Mitarbeitende des Werkhofs besorgt. Ein Entschädigungsanspruch kommt dem Eigentümer der Bäume oder Sträucher nicht zu.

 

Bei Missachtung der obgenannten Bestimmungen werden die Organe der Strassenbaupolizei von Gemeinde und Kanton das Verfahren zur Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands einleiten.

 

 

Besten Dank für Ihre Mitarbeit.



16. März 2026

Bauarbeiten Schwanderbärglistrasse

Der Wasserbauplan Hochwasserschutz Lamm- und Schwanderbach sieht umfangreiche Sanierungsmassnahmen an den Sperren im Lammbachgraben vor. Der Zugang zu den Baustellen im Oberlauf soll unter Anderem über die Schwanderbärglistrasse erfolgen. Entsprechend ist mit Behinderungen und Sperrungen zu rechnen. Die komplette Mitteilung sowie der Link zum WhatsApp-Infokanal auf welchem über Sperrungen orientiert wird, steht Ihnen unten im PDF zum Download bereit.

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Information und WhatsApp-Infokanal
Infoplakat Ertüchtigung der Schwanderbär
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Übersicht Massnahmen
Übersicht Massnahmen Schwanderbärglistra
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