Herzlich Willkommen - news


28. Februar 2023

redaktor/in schwanderziitig gesucht

Inzwischen sind bereits einige Jahre vergangen, seit die letzte Schwanderziitig verschickt wurde. Damit diese jedoch wieder ins Leben gerufen werden kann, sind wir auf der Suche nach 

 

einem/einer Redaktor/in

 

Sollten Sie gerne Berichte schreiben und diese anschliessend einladend gestalten, sind Sie genau die richtige Person für dieses Amt. Bei Interesse nehmen Sie bitte direkt mit dem Gemeindepräsidenten Heinz Egli Kontakt auf. Er gibt Ihnen gerne weitere Auskünfte über das Aufgabengebiet.

 

Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.



28. Februar 2023

kantonales energiegesetz - änderungen seit 01.01.2023

Das revidierte Energiegesetz ist am 1. Januar 2023 in Kraft getreten. Die Vorgaben zielen darauf ab, den Energie-verbrauch zu reduzieren, den CO2-Ausstoss zu verringern, die Nutzung von erneuerbaren Energien zu erhöhen, die Auslandabhängigkeit zu reduzieren und die Versorgungssicherheit zu stärken.

 

Für Gebäudebesitzerinnen und -besitzer sind deshalb nachfolgende Informationen wichtig:

  • Heizungsersatz
    Neu ist der Ersatz der Heizung immer meldepflichtig. Sofern erneut eine mit fossilen Energieträgern betriebene Heizung eingebaut wird, gelten bei über 20-jährigen Wohngebäuden sowie Verwaltungsge-bäuden, Schulen, Verkaufsgebäuden und Restaurants zusätzliche Anforderungen. Die Anforderung kann erfüllt werden, wenn im aktuellen Zustand mindestens die GEAK-Gesamtenergieeffizienz D nachgewiesen wird, ein gültiges Minergie-Zertifikat vorliegt oder eine der zwölf Standardlösung fachgerecht umgesetzt wird.
    Die Meldung des Heizungsersatzes erfolgt über das eBau-Portal des Kantons Bern.
  • Elektroboiler
    Bestehende, zentrale Elektroboiler in Wohnbauten müssen innert 20 Jahren ab Inkrafttreten des revidierten Energiegesetzes (spätestens bis 1.12.2043) ersetzt werden, sofern sie nicht mit mindestens 50% erneuer-barem, eigenproduzierten Strom betrieben werden.
  • Neubauten
    Der Grenzwert des gewichteten Energiebedarfs wird aufgehoben und durch die gewichtete Gesamtenergie-effizienz abgelöst. Damit ist der gesamte Energieverbrauch des Gebäudes zu berücksichtigen. Gleichzeitig darf die Energieerzeugung (Elektrizität und/oder Wärme) in Abzug gebracht werden, sofern diese aus erneuerbaren Energien gewonnen werden. Der Grenzwert des Heizwärmebedarfs bleibt bestehen.

    Bei Neubauten mit einer anrechenbaren Gebäudefläche von mehr als 300m2 muss neu eine Solaranlage installiert werden. Ausserdem gilt neu eine Ausrüstungspflicht von Parkplätzen mit einer Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge.

Detaillierte Informationen finden Sie unter: www.be.ch/keng

 

Für eine Beratung wenden Sie sich an die Energiebratungsstelle Oberland-Ost.



20. Februar 2023

flurnamen-zuweisung gesucht

Seit geraumer Zeit beschäftigt sich Fredi Sommer mit den Flurnamen von Schwanden. Bis heute konnte er bereits 607 Flurnamen ausfindig machen, welche in Schwanden verwendet wurden. 

 

Bis auf die nebenstehenden Bezeichnungen konnte er alle anderen Namen einem Gebiet zuweisen. Damit auch noch diese letzten Flurnamen einer Ortsbezeichnung zugewiesen werden können, ist er nun für jede kleinste Hilfe dankbar.

 

Sollte Ihnen eine oder mehrere der nebenstehenden Flurnamen bekannt vorkommen, melden Sie sich bitte bei Fredi Sommer. Er würde sich sehr gerne mit Ihnen unterhalten. Sie erreichen ihn wie folgt:

 

Fredi Sommer, Schwanderstrasse 68, 3855 Schwanden b. Brienz

E-Mail:   fredi@fredisommer.ch

Telefon:  033 951 74 37

Mobile:   079 387 63 20

 

Schon jetzt herzlichen Dank für Ihre Unterstützung.

1   Bärmettli

2   Bir alten Schwelli

3   Diffbächli

4   Fritsch

5   Gugguserplatte

6   Hardstatt

7   Lauischloss

8   Xenetiplatten

     Gsenetiplatten

     Chenetiplatten

11 Simeliblätz

12 Späti

13 Töchteregg

14 Tundel

15 Turshoupt/Turschhoupt

16 Ufen Bleyken/Bleikchen

17 Urrichtigen

18 Vogelbrunnen

      Vogelbrunnän



26. Januar 2023

anpassung kurtaxenverordnung

Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 17. Januar 2023 die Kurtaxenverordnung genehmigt. Diese tritt rückwirkend per 1. Januar 2023 in Kraft.

 

Die genehmigte Verordnung steht nebenan zum Download bereit.

 

Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen seit Publikation beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, Beschwerde erhoben werden.

Download
Kurtaxenverordnung
Kurtaxenverordnung_2023_unterzeichnet.pd
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20. Februar 2023

zaubershow in schwanden

Die Dorfkommission bringt Magie ins Dorf.

Zusammen mit dem Zauberkünstler Marco Schlup freuen sie sich, Sie an der Zaubershow vom 

 

Samstag, 11. März 2023

 

in der Mehrzweckhalle auf der Lamm begrüssen zu dürfen. Alle weiteren Informationen können Sie dem nebenstehenden Flyer entnehmen.

Download
Flyer Zaubershow
Flyer_Dorfkommission_Zauber-Show.pdf
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23. Januar 2023

Gemeindeversammlungen 2023

Die Gemeindeversammlungen finden in diesem Jahr am

  • Donnerstag, 22. Juni 2023
  • Donnerstag, 7. Dezember 2023

jeweils um 20.00 Uhr in der Mehrzweckhalle Lamm statt.



22. Dezember 2022

protokoll gemeindeversammlung

Das Protokoll der ordentlichen Gemeindeversammlung vom Freitag,

16. Dezember 2022 liegt während der Zeit vom 23. Dezember 2022 - 22. Januar 2023 auf der Gemeindeverwaltung Schwanden öffentlich zur Einsichtnahme auf oder steht nebenan zum Download bereit.

 

Während der Auflagefrist können beim Gemeinderat schriftlich Einsprachen gemacht werden. Der Gemeinderat entscheidet über die Einsprachen und genehmigt das Protokoll (Art. 68 Abs. 3 OgR).

Download
Protokoll Gemeindeversammlung vom 16.12.2022
Protokoll_GV_16.12.2022.pdf
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19. Oktober 2022

deformationsvermessung schwanderbärgli

Nach Corona-bedingtem Unterbruch von vier Jahren konnten die Studierenden der FHNW in diesem Jahr nun wieder Deformationsmessungen des Schwanderbärgli durchführen. Die gesamte Auswertung ist sind inzwischen fertig und auf der Homepage der FHNW verfügbar.

 

Die nächsten Messungen werden wiederum durch die FHNW erfolgen und voraussichtlich im September 2024 durchgeführt.



28. September 2022

notfalltreffpunkt - ihre anlaufstelle im ereignisfall

Die Gemeinden Brienz, Hofstetten und Schwanden haben sich entschieden, einen gemeinsamen Notfalltreffpunkt nach dem Konzept für Notfalltreffpunkte des Kantons Bern (NTP BE) zu erstellen. 

 

Bei einem Ausfall von kritischen Infrastrukturen, beispielsweise in Folge grossflächiger Stromausfälle, kann die Bevölkerung der Gemeinden Brienz, Hofstetten und Schwanden zukünftig einen Notfalltreffpunkt aufsuchen.

Dieser befindet sich bei der Schulanlage Kienholz, an der Lauenenstrasse in Brienz und dient als Anlauf- und Notrufstelle für die lokale Bevölkerung.

 

Der nebenstehende Flyer erläutert die Funktion des Notfalltreffpunktes und beschreibt zB. die Vorgehensweise bei einem Strom- / Kommunikationsausfall sowie die Organisation eines persönlichen Notvorrates.

 

Bei Fragen oder Unklarheiten steht Ihnen die Gemeindeverwaltung Brienz, Abteilung Sicherheit gerne zur Verfügung.

Download
Flyer Notfalltreffpunkt
Flyer NTP-de.pdf
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7. Februar 2022

 

Seit 1. März 2022 gilt die kantonale Gesetzgebung zum elektronischen Baubewilligungsverfahren (eBau). Seit diesem Zeitpunkt müssen sämtliche Baugesuche digital erfasst und eingereicht werden. Das in eBau generierte Formular ist mit allen weiteren Unterlagen in dreifacher Ausführung und unterschrieben per Post bei der Bauverwaltung Schwanden einzureichen. Auch der Bauentscheid wird, wie bis anhin, weiterhin per Post eröffnet.

 

Auch mit eBau werden die Baugesuche weiterhin im Anzeiger Interlaken publiziert. Die Publikationskosten gehen zulasten der Gesuchstellenden und werden diesen vom Anzeiger direkt in Rechnung gestellt.

 

Bei Fragen zu den einzelnen Verfahrensschritten unterstützt Sie die Wegleitung. Der Zugriff auf eBau erfolgt über unsere Homepage.

 

Weitere Informationen: www.be.ch/ebau

 

Wir freuen uns auf Ihre elektronische Eingabe!