6. Mai 2026

tag der brienzer wildbäche

 

Am Samstag, 30. Mai 2026, 13.30 Uhr laden die Gemeinden Brienz, Schwanden und Hofstetten die Bevölkerung zu einer öffentlichen Begehung im Einzugsgebiet der Brienzer Wildbäche ein. Im Gelände informieren die lokalen und kantonalen Organisationen über das Aufforstungs- und Verbauungsprojekt Brienzer Wildbäche und den Wechsel der Trägerschaft per 1. Januar 2027. Alle weiteren Informationen können Sie dem untenstehenden Inserat entnehmen.

 

Programm:

13.00 Uhr          Treffpunkt beim Gischerhittli, Schwanderstrasse 91, 3855 Schwanden

anschliessend   organisierter Transport bis Stafelmad mit anschliessend geführter Wanderung bis Irtschelen

17.30 Uhr          Rückkehr in Schwanden (Gischterhittli)

 

Ausrüstung:

  • Dem Wetter angepasste Kleidung
  • geeignete Schuhe für Bergwanderwege

Eine Zwischenverpflegung wird organisiert.

 

WICHTIG:

Da die Begehung im Gelände stattfindet, wird eine Wanderausdauer von mindestens 2 km und 200 Höhenmetern vorausgesetzt.

 

Aus organisatorischen Gründen bitten wir Sie freundlich, sich bei Interesse bis am Dienstag, 26. Mai 2026 bei der Gemeinde Brienz (E-Mail [email protected] oder Telefon 033 952 22 42) anzumelden, besten Dank.

 

Bei schlechter Witterung wird am Freitag, 29. Mai 2026 über die Durchführung der Begehung auf den Webseiten der Gemeinden Brienz, Schwanden und Hofstetten informiert.

 

Die Gemeindevertreter der Gemeinden Brienz, Schwanden und Hofstetten freuen sich auf eine rege Teilnahme.

 

Gemeinden Brienz, Schwanden und Hofstetten

 



22. April 2026

Ausschreibung "drei elfen helfen"

Die Bernische Stiftung Elfenau unterstütz mit der Ausschreibung "Drei Elfen helfen" Projekte zugunsten von Kindern, deren Familie oder Umfeld mit einem Betrag von insgesamt 100'000 Franken.

 

Haben Sie bereits Ideen für ein Projekt? Dann informieren Sie sich jetzt über den Link: DREI ELFEN HELFEN oder über den zum Download bereitstehenden Flyer.

 

Flyer in Papierform werden in den nächsten Tagen in der Gemeindeverwaltung zum Mitnehmen bereitliegen.

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Flyer zum Projekt Drei Elfen helfen
Flyer Drei Elfen helfen.pdf
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1. April 2026

Mitwirkungsanlass Planungszone

Am 24. März 2026 fand der Mitwirkungsanlass zur Planungszone statt. Der Anlass verzeichnete eine erfreulich hohe Teilnehmerzahl und stiess auf grosses Interesse bei der Bevölkerung. Zahlreiche Anliegen, Fragestellungen und Ideen konnten aufgenommen und diskutiert werden. Der offene Austausch trug wesentlich dazu bei, unterschiedliche Perspektiven einzubringen und mögliche Lösungsansätze zu erörtern. 

 

Die vollständige Präsentation zum Anlass steht Ihnen hier zum Download bereit.

 

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Präsentation Mitwirkungsanlass Planungszone
PP_Mitwirkungsanlass_Planungszone_24.03.
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23. März 2026

neue präventionskampagne zum gewässerschutz

Die Schweizerische Vereinigung der Fischereiaufseherinnen und Fischereiaufseher setzt sich allgemein für die Sensibilisierung für Umweltanliegen und insbesondere für den Schutz der Gewässer in der Schweiz ein. In diesem Rahmen lancierte sie am 19. März 2026 eine neue Präventionskampagne gegen Gewässerverschmutzungen: "Obacht am Schacht"

 

Alle Informationen zur Kampagne stehen Ihnen unter untenstehendem Link zur Verfügung.

 

Link: Obacht am Schacht



11. März 2026

Mitwirkungsanlass zur umsetzung der planungszone

 Der Gemeinderat hat im September 2025 eine Planungszone für Zweitwohnungen und gewerbsmässige Kurzzeitvermietung erlassen. Damit die Anliegen und Wünsche der Bevölkerung zur Umsetzung miteinbezogen werden können, sind alle Einwohnerinnen und Einwohner sowie Liegenschaftsbesitzer der Gemeinde Schwanden b. Brienz herzlich eingeladen, am Mitwirkungsanlass teilzunehmen. Der Anlass findet am 24. März 2026 um 19:00 Uhr in der Mehrzweckhalle Lamm statt. Den kompletten Notizzettel zum Download finden Sie in der Rubrik "Notizzettel".



4. März 2026

fusionsabklärungen / startworkshop

Die Einwohnergemeinde Brienz, die Gemischte Gemeinde Oberried und die Einwohnergemeinde Schwanden haben Mitte Februar 2026 unter der Leitung des Amtes für Gemeinden und Raumordnung (AGR) den Startworkshop für die Fusionsabklärungen durchgeführt. In erster Linie geht es der Gemeinde Schwanden um die Prüfung einer möglichen Fusion mit den Gemeinden Brienz und Oberried.

 

Am Montag, 11. Mai 2026 um 19:00 Uhr ist eine gemeinsame öffentliche Informationsveranstaltung für die Bevölkerung aller drei Gemeinden in der Sporthalle Brienz geplant.

 

Die komplette Medianmitteilung zum Startworkshop steht Ihnen untenstehend zum Download bereit.

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Medienmitteilung Startworkshop
Medienmitteilung_Fusionsabklärungen_Star
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4. März 2026

Information zur bestätigung von fotokopien und unterschrifen

Mit der Beglaubigung wird die Echtheit der Unterschrift sowie gegebenenfalls die Eigenschaft , in welcher die Unterzeichnerin oder der Unterzeichner gehandelt hat und die Echtheit des Siegels oder Stempels mit dem die Urkunde versehen ist bescheinigt.

 

Folgende Punkte sind zu beachten:

- Das Originaldokument muss mitgebracht werden.

- Die Gemeindeverwaltung wird eine Kopie davon erstellen und diese bestätigen.

- Gemäss Verordnung über die Beglaubigung von Unterschriften dürfen die Gemeinden im Kanton Bern KEINE Beglaubigungen von Unterschriften vornehmen. Dafür müssen Sie sich bei einem Notariatsbüro melden.

 

BEGLAUBIGUNG VON DOKUMENTEN, DIE FÜR DAS AUSLAND BESTIMMT SIND



25. Februar 2026

Treffen der lokalen behörden vom flugplatz meiringen mit bundesrat Pfister

Am Freitag, 20. Februar 2026, traf sich eine Delegation der Gemeinden mit Bundesrat Martin Pfister. Das Gespräch fand im Zusammenhang mit der geplanten Stationierung des neuen Kampfflugzeugs F-35A auf dem Flugplatz Meiringen in Unterbach statt.

 

Die komplette Medienmitteilung zum Treffen finden Sie hier zum Download bereit.

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Medienmitteilung
Medienmitteilung_Treffen Bundesrat-Marti
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25. Februar 2026

umwelt zertifikat pet-recycling

Die Gemeinde Schwanden hat als Sammelstelle von PET-Recycling Schweiz im Jahr 2025 insgesamt 2'531 kg PET-Getränkeflaschen gesammelt.

 

Durch Ihre Mithilfe haben wir auch für das vergangene Jahr wieder ein Umwelt Zertifikat erhalten. Dieses steht unten zum Download bereit.

 

Wir freuen uns, dass auch Sie Ihren Beitrag für den Klimaschutz leisten und weiterhin fleissig sammeln. Besten Dank.

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Umwelt Zertifikat 2025
PET_Umwelt Zertifikat_2025.pdf
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12. Februar 2026

umwelt zertifikat Haushaltskunststoffe

Die Gemeinde Schwanden hat als Sammelstelle von InnoRecycling AG im Jahr 2025 insgesamt 3'736 kg Haushalt-Kunststoffe in Sammelsäcken gesammelt.

 

Durch Ihre Mithilfe haben wir ein Umwelt Zertifikat erhalten. Dieses steht unten zum Download bereit.

 

Wir freuen uns, dass auch Sie Ihren Beitrag für den Klimaschutz leisten und weiterhin fleissig sammeln. Die dafür erforderlichen Sammelsäcke sind weiterhin in den Grössen 35l und 60l auf der Gemeindeverwaltung erhältlich.

 

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Haushalt-Kunststoff Zertifikat
Umwelt Zertifikat 2025.pdf
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Informationsflyer Haushalts-Kunststoff
Neues_Leben_fuer_Kunststoff.pdf
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12. Februar 2026

Information zur Schliessung des Knuspereggen

Der Knuspereggen wird per ende September 2026 nach 16 erfolgreichen Jahren seine Türen schliessen.

 

Wie es mit den Räumlichkeiten weitergeht, ist derzeit noch offen. Anregungen und Ideen zur zukünftigen Nutzung nimmt Silvia Ammann gerne entgegen. 

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Information zur Schliessung "Knuspereggen"
Informationsschreiben Knuspereggen.pdf
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6. Februar 2026

Digitale ePetcard für Hundehalter

 

Wir erinnern Sie daran, dass seit Januar 2026 die bisherige physische PetCard durch die digitale ePetCard in der animundo-App ersetzt wurde. Hundehaltende können ihre Haustierdaten zusätzlich direkt in der App verwalten.

 

Was bedeutet das für Sie?

  • Die Meldeprozesse in Amicus bleiben unverändert.
  • Die ePetCard dient als digitale Ausweislösung.
  • Hundehaltende können die meisten Pflichtmeldungen (Weitergabe, Übernahme und Tod) neu bequem über die App vornehmen.


26. Januar 2026

öffnungszeiten gemeindeverwaltung

Die Gemeindeverwaltung Schwanden bleibt aufgrund einer externen Sitzung am Montag, 26. Januar 2026, den ganzen Tag geschlossen.

 

Ab Dienstag, 27. Januar 2026, bedienen wir Sie gerne wieder zu den gewohnten Schalteröffnungszeiten.

Gemeindeverwaltung Schwanden



19. Dezember 2025

gebührentarif ab 1. januar 2026

Der Gemeinderat hat den Gebührentarif (Verordnung) überarbeitet. Die neue Version tritt per 1. Januar 2026 in Kraft und steht Ihnen untenstehend zum Download bereit.

 

Der Gemeinderat

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Gebührentarif ab 01.01.2026
Gebührentarif_01.01.2026.pdf
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19. Dezember 2025

öffnungszeiten gemeindeverwaltung

Die Gemeindeverwaltung bleibt über die Feiertage vom 24. Dezember 2025 - 2. Januar 2026 geschlossen. Ab Montag, 5. Januar 2026 sind wir gerne wieder zu den üblichen Öffnungszeiten für Sie da.

 

Wir wünschen Ihnen besinnliche Feiertage und alles Gute ins neue Jahr.

 

Gemeinderat und Verwaltung



16. Dezember 2025

PROTOKOLL GEMEINDEVERSAMMLUNG VOM 11.12.2025

Das Protokoll der Gemeindeversammlung vom Donnerstag, 11. Dezember 2025 ist aufgeschaltet und kann hier abgerufen werden. Das Protokoll liegt in der Zeit vom 18. Dezember 2025 bis 17. Januar 2026 öffentlich zur Einsichtnahme auf. Während der Auflagefrist können beim Gemeinderat schriftlich Einsprachen gemacht werden. Der Gemeinderat entscheidet über die Einsprachen und genehmigt das Protokoll (Art. 68 Abs. 3 OgR).



1. Dezember 2025

schwander adventsfenster 2025

Die Adventszeit hat begonnen und der erste Advent gehört bereits wieder der Vergangenheit an. In diesem Jahr hat die Dorfkommission wiederum genügend Familien zusammengetragen, damit der Advent in strahlendem Leuchten erscheint.

 

Die diesjährigen beleuchteten Fenster können dem untenstehenden Flyer entnommen werden.

 

Mit der kleineren Dorfbevölkerung kann ausserdem am Mittwoch, 3. Dezember 2025 Weihnachtssterne bemalen werden. Die Dorfkommission freut sich auf einen farbenfrohen Nachmittag.

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Adventsfenster 2025
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Weihnachtsstern bemalen
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19. November 2025

Gemeindeversammlung 11. dezember 2025

Am Donnerstag, 11. Dezember 2025, findet die Gemeindeversammlung in der Mehrzweckhalle Lamm statt. Die entsprechenden Unterlagen sind aufgeschaltet und können hier eingesehen werden.

 

Als Mitglied in der Technischen Kommission hat sich inzwischen Stefan Schafflützel bereiterklärt, sich zur Wahl vorzuschlagen. Bereits jetzt einen herzlichen Dank für das Engagement.



29. September 2025

regionalpreis haslital Brienz 2025

Die Standortmarketing & Regionalentwicklung Region Haslital Brienz verleiht am Dienstag, 25. November 2025 bereits zum vierten Mal den Regionalpreis Haslital Brienz.

 

Kennen Sie Menschen, Institutionen oder Unternehmen, die mit ihrem Ideenreichtum und ihrer Tatkraft wegweisende Projekte verwirklicht oder Visionen umsetzt? Dann können Sie entsprechende Projekte gerne bis zum 31. Oktober 2025 eingeben.

 

Alle weiteren Informationen finden Sie auf der Internetseite der Standortmarketing & Regionalentwicklung Region Haslital Brienz.

 

Die Ausschreibung sowie das Eingabeformular stehen unten zum Download bereit.

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Ausschreibung
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Eingabeformular
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25. September 2025

planungszone zweitwohnungen

Der Gemeinderat von Schwanden bei Brienz hat an seiner Sitzung vom 16. September 2025 gestützt auf Art. 27 des Bundesgesetzes über die Raumplanung vom 22. Juni 1979 (RPG) und Art. 66 ff des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 (BauG) mit sofortiger Wirkung folgende Planungszone beschlossen:

 

Planungszweck

Überprüfung der zulässigen Wohnnutzungen im Planungsperimeter der Planungszone im Hinblick auf die Beschränkung von Zweitwohnungen sowie Beschränkung der kurzzeitigen Vermietung von Zweitwohnungen.

 

Planungsperimeter: gesamtes Gemeindegebiet (alle Bau- und Nichtbauzonen)

 

Die Planungszone wird für die Dauer von 2 Jahren bestimmt. Während der Geltungsdauer darf in dem von der Planung betroffenen Gebiet nichts unternommen werden, das den Planungszweck beeinträchtigen könnte.

 

Die Planungszone liegt während 30 Tagen, das heisst vom 25. September 2025 bis und mit 24. Oktober 2025 bei der Gemeindeverwaltung Schwanden öffentlich auf. Sie kann während der Schalteröffnungszeiten eingesehen werden oder steht untenstehend zum Download bereit.

 

Rechtsmittelbelehrung

Während der Auflagefrist kann mit Einsprache geltend gemacht werden, die verfügte Planungszone oder ihre Dauer seien nicht notwendig oder die bekanntgegebene Planungsabsicht sei nicht zweckmässig. Allfällige Einsprachen sind schriftlich und begründet bei der Gemeindeverwaltung Schwanden einzureichen.

 

Richtlinien

Der Gemeinderat hat gleichzeitig die folgenden Richtlinien im Zusammenhang mit dem Umgang mit Baugesuchen

beschlossen:

a. Innerhalb des Perimeters der Planungszone, das heisst im ganzen Gemeindegebiet, darf nichts unternommen

    werden, was den Planungszweck beeinträchtigen könnte.

b. Die Umnutzung von bisher als Erstwohnung genutzten Wohnungen zu Zweitwohnungen ist baubewilligungs-

    pflichtig. Auch die Um- oder Neunutzung einer Wohnung zu kommerziellen, gewerbsmässigen Kurzzeitver-

    mietung ist baubewilligungspflichtig.

c. Sämtliche hängigen Baubewilligungsverfahren im Perimeter der Planungszone werden für die Dauer der

    Planungszone und des Planerlassverfahrens eingestellt, wenn der Gemeinderat diesen nicht zustimmt. Eine

    Zustimmung ist nur dann zulässig, wenn das Bauvorhaben den Planungszweck nicht beeinträchtigt. Es ist Sache

    des Gemeinderates, die Zulässigkeit von Bauvorhaben im Hinblick auf die Fortsetzung des Baubewilligungs-

    verfahrens zu beurteilen.

d. nicht berühren, namentlich der Bau von Erstwohnungen und von Gewerbe oder Hotelbauten, dürfen nach wie

    vor bewilligt und ausgeführt werden.

e. Bewilligt werden dürfen auch bauliche Änderungen an bestehenden, aufgrund bisherigen Rechts bewilligten

    und rechtmässig erstellten Gebäuden. Diese dürfen trotz Planungszone unterhalten, zeitgemäss erneuert und

    auch umgebaut oder angemessen erweitert werden.

 

Für Fragen steht Ihnen der Gemeindepräsident Anton Reisacher oder der Gemeinde-Vizepräsident und Ressortvorsteher Bau Tobias Schild gerne zur Verfügung.

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Planungszone Zweitwohnungen
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Notizzettel zur Planungszone
Notizzettel_126_Planungszone.pdf
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6. August 2025

gebührentarif ab 1. september 2025

Der Gemeinderat hat den Gebührentarif (Verordnung) überarbeitet. Die neue Version tritt per 1. September 2025 in Kraft und steht Ihnen untenstehend zum Download bereit.

 

Der Gemeinderat

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Gebührentarif ab 01.09.2025
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3. Juli 2025

aufhebung reglement der schulzahnpflege

Durch den Zusammenschluss der Schule bhs zur Gesamtschule Brienz per 1. August 2023 wurde auch die Aufgabe der Schulzahnpflege an die Schule Brienz übertragen.  

 

In Anwendung von Art. 45 Gemeindeverordnung vom 16.12.1998 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass das Reglement zur Schulzahnpflege durch die Gemeindeversammlung vom 26. Juni 2025 per 30. Juni 2025 aufgehoben wurde.

 

Der Gemeinderat



26. Mai 2025

e-umzug ab 2. juni 2025

Der eUmzugCH sieht vor, einen Umzug direkt in elektronischer Form vollziehen zu können. Das An- und Abmelden bei der Wohngemeinde ist somit auf digitalem Weg möglich. eUmzugCH wird bereits in mehreren Kantonen und deren Gemeinden produktiv eingesetzt. Täglich nutzen über hundert Einwohnerinnen und Einwohner das Portal von eUmzugCH, um ihren Umzug elektronisch zu melden.

 

Ab 2. Juni 2025 bietet auch die Gemeinde Schwanden b. Brienz für eine unpersönliche An-, Ab- oder Ummeldung die digitale Lösung des Kantons Bern an. Die Meldung via eUmzugCH von Zu- und Wegzug aus einer / in eine andere Gemeinde innerhalb der Schweiz sowie der Umzug innerhalb der Gemeinde Schwanden b. Brienz ist für Schweizer Staatsbürger sowie für ausländische Staatsangehörige möglich. Die gesetzlich festgelegten Gebühren für An- und Ummeldungen können im Prozess direkt online bezahlt werden.

 

Bei Personen mit Ausweis F, N und S sowie bei einem Zuzug aus dem Ausland oder einem Wegzug ins Ausland ist die persönliche An- oder Abmeldung am Schalter der Gemeindeverwaltung Schwanden erforderlich.

 

Weitere Informationen finden Sie unter eUmzugCH



28. April 2025

ab 01.05.2025 neue öffnungszeiten gemeindeverwaltung

Der Gemeinderat hat beschlossen, die Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung anzupassen. Ab 1. Mai 2025 gelten somit folgende Öffnungszeiten:

 

Montag          13.00 - 17.00 Uhr

Dienstag        10.00 - 12.30 Uhr

                        14.00 - 17.00 Uhr

Mittwoch        08.00 - 11.00 Uhr

                        14.00 - 17.00 Uhr

Donnerstag    08.00 - 11.00 Uhr

                        14.00 - 18.00 Uhr

Freitag            ganzer Tag geschlossen

 

Nach vorgängiger Vereinbarung sind auch Termine ausserhalb der Öffnungszeiten möglich.

 

Besten Dank für die Kenntnisnahme und Beachtung.

 

Der Gemeinderat



18. März 2025

vorsicht: asiatische hornisse

Untenstehende steht Ihnen ein Schreiben des INFORAMA mit wichtigen Informationen zur asiatischen Hornisse zum Download bereit.

 

Es ist von grosser Bedeutung folgendes zu beachten:

 

In unmittelbarer Nähe von Nestern können die asiatischen Hornissen für den Menschen potenziell gefährlich werden. Daher bitten wir Sie, bei Ihrer Arbeit im Freien oder nach der Entdeckung von asiatischen Hornissen oder Nestern besonders wachsam zu sein.

 

Ihre Aufmerksamkeit und Mithilfe tragen entscheidend dazu bei, Unfälle zu vermeiden und Risiken zu minimieren.

Download
Informationen asiatische Hornisse
Informationen_asiatische_Hornisse.pdf
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10. März 2025

umwelt zertifikat pet-recycling

Die Gemeinde Schwanden hat als Sammelstelle von PET-Recycling Schweiz im Jahr 2024 insgesamt 2'256 kg PET-Getränkeflaschen gesammelt.

 

Durch Ihre Mithilfe haben wir auch für das vergangene Jahr wieder ein Umwelt Zertifikat erhalten. Dieses steht unten zum Download bereit.

 

Wir freuen uns, dass auch Sie Ihren Beitrag für den Klimaschutz leisten und weiterhin fleissig sammeln. Besten Dank.

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Umwelt Zertifikat 2024
PET_Umwelt-Zertifikat_2024.pdf
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10. März 2025

umwelt zertifikat haushalt-kunststoffe

Die Gemeinde Schwanden hat als Sammelstelle von InnoRecycling AG im Jahr 2024 insgesamt 4'923 kg Haushalt-Kunststoffe in Sammelsäcken gesammelt.

 

Durch Ihre Mithilfe haben wir ein Umwelt Zertifikat erhalten. Dieses steht unten zum Download bereit.

 

Wir freuen uns, dass auch Sie Ihren Beitrag für den Klimaschutz leisten und weiterhin fleissig sammeln. Die dafür erforderlichen Sammelsäcke sind weiterhin in den Grössen 35l und 60l auf der Gemeindeverwaltung erhältlich.

Download
Umwelt Zertifikat 2024
Schwanden_Zertifikat_2024.pdf
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letzte Gemeindeversammlung dezember

Die ordentliche Gemeindeversammlung fand am Donnerstag, 12. Dezember 2024 um 20.00 Uhr in der Mehrzweckhalle auf der Lamm statt.

 

Traktandenliste

1.   Protokoll der Gemeindeversammlung vom 26. Juni 2024

2.   Kreditbeschluss Brienzer Wildbäche 2025 - 2026

3.   Kreditbeschluss Sanierung Abwasserpumpwerk Heger

4.   Kreditbeschluss Ersatz Abwasser-Messstation Birgli

5.   Kreditbeschluss Aufnahme Grundstückentwässerung

6.   Budget 2025

      a. Festsetzen der Steueranlage und der Liegenschaftssteuer

      b. Genehmigung des Budgets 2025

      c. Kenntnisnahme der Investitionsrechnung 2025 und Finanzplan 

          2024 - 2029

7.   Kreditabrechnung Gehweg Derfliplatz - Brücke Derflibach

8.   Wahlen

       a. 1 Mitglied des Gemeinderates (Wiederwahl)

       b. 1 Mitglied des Gemeinderates (Neuwahl)

       c.  1 Mitglied der Technischen Kommission (Neuwahl)

9.   Orientierungen

10. Ehrungen/Verabschiedungen und Abgabe der Bürgerbriefe

11. Verschiedenes

Downloads

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Informationen zur Gemeindeversammlung
Informationen_GR_05.11.2024.pdf
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Die restlichen Unterlagen (Budget und Finanzplan) stehen unter dem Register Finanzhaushalt elektronisch zur Verfügung


letzte Gemeindeversammlung dezember

Die letzte Gemeindeversammlung fand am Donnerstag,

7. Dezember 2023 um 20.00 Uhr in der Mehrzweckhalle auf der Lamm statt.

 

Traktandenliste

1.   Protokoll der Gemeindeversammlung vom 22. Juni 2023

2.   Kreditbeschluss Strassensanierung Birglistrasse

3.   Budget 2024

       a.  Festsetzung der Steueranlage und des Liegenschaftssteuer-

            ansatzes für das Jahr 2024

       b.  Genehmigung des Budgets 2024

       c.   Kenntnisnahme von Investitionsrechnung 2024

             und Finanzplan 2023 - 2028

4.   Genehmigung Nachkredit Erstellung Gehweg Derfliplatz

      - Brücke Derflibach

5.   Wahlen

       a.  3 Mitglieder des Gemeinderates (Wiederwahl)

       b.  1 Mitglied des Gemeinderates (Neuwahl)

       c.  Gemeindepräsident (Neuwahl)

       d.  Vize-Gemeindepräsident (Neuwahl)

       e.  1 Mitglied der Technischen Kommission (Neuwahl)

       f.  Revisionsstelle

6.   Orientierungen

7.   Ehrungen/Verabschiedungen und Abgabe der Bürgerbriefe

8.   Verschiedenes

Downloads

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Informationen Gemeinderat
Informationen_GR_07.11.2023.pdf
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Die restlichen Unterlagen (Budget und Finanzplan) stehen unter dem Register Finanzhaushalt elektronisch zur Verfügung


31. August 2023

leuchtmittel-verbot

Die regionale Energieberatung Oberland-Ost verfasst mehrmals im Jahr Kurzartikel zu aktuellen Energiethemen.

 

Der aktuelle Beitrag "Leuchtmittel-Verbot - welche trifft's?" zeigt deutlich auf, welche Leuchtstoffröhren zukünftig nicht mehr erlaubt sein werden.

 

Der entsprechende Beitrag steht untenstehend zum Download bereit.

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Leuchtmittel-Verbot - welche trifft's?
Leuchtmittel-Verbot - welche trifft`s.pd
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28. Februar 2023

kantonales energiegesetz - änderungen seit 01.01.2023

Das revidierte Energiegesetz ist am 1. Januar 2023 in Kraft getreten. Die Vorgaben zielen darauf ab, den Energie-verbrauch zu reduzieren, den CO2-Ausstoss zu verringern, die Nutzung von erneuerbaren Energien zu erhöhen, die Auslandabhängigkeit zu reduzieren und die Versorgungssicherheit zu stärken.

 

Für Gebäudebesitzerinnen und -besitzer sind deshalb nachfolgende Informationen wichtig:

  • Heizungsersatz
    Neu ist der Ersatz der Heizung immer meldepflichtig. Sofern erneut eine mit fossilen Energieträgern betriebene Heizung eingebaut wird, gelten bei über 20-jährigen Wohngebäuden sowie Verwaltungsge-bäuden, Schulen, Verkaufsgebäuden und Restaurants zusätzliche Anforderungen. Die Anforderung kann erfüllt werden, wenn im aktuellen Zustand mindestens die GEAK-Gesamtenergieeffizienz D nachgewiesen wird, ein gültiges Minergie-Zertifikat vorliegt oder eine der zwölf Standardlösung fachgerecht umgesetzt wird.
    Die Meldung des Heizungsersatzes erfolgt über das eBau-Portal des Kantons Bern.
  • Elektroboiler
    Bestehende, zentrale Elektroboiler in Wohnbauten müssen innert 20 Jahren ab Inkrafttreten des revidierten Energiegesetzes (spätestens bis 1.12.2043) ersetzt werden, sofern sie nicht mit mindestens 50% erneuer-barem, eigenproduzierten Strom betrieben werden.
  • Neubauten
    Der Grenzwert des gewichteten Energiebedarfs wird aufgehoben und durch die gewichtete Gesamtenergie-effizienz abgelöst. Damit ist der gesamte Energieverbrauch des Gebäudes zu berücksichtigen. Gleichzeitig darf die Energieerzeugung (Elektrizität und/oder Wärme) in Abzug gebracht werden, sofern diese aus erneuerbaren Energien gewonnen werden. Der Grenzwert des Heizwärmebedarfs bleibt bestehen.

    Bei Neubauten mit einer anrechenbaren Gebäudefläche von mehr als 300m2 muss neu eine Solaranlage installiert werden. Ausserdem gilt neu eine Ausrüstungspflicht von Parkplätzen mit einer Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge.

Detaillierte Informationen finden Sie unter: www.be.ch/keng

 

Für eine Beratung wenden Sie sich an die Energiebratungsstelle Oberland-Ost.



28. September 2022

notfalltreffpunkt - ihre anlaufstelle im ereignisfall

Die Gemeinden Brienz, Hofstetten und Schwanden haben sich entschieden, einen gemeinsamen Notfalltreffpunkt nach dem Konzept für Notfalltreffpunkte des Kantons Bern (NTP BE) zu erstellen. 

 

Bei einem Ausfall von kritischen Infrastrukturen, beispielsweise in Folge grossflächiger Stromausfälle, kann die Bevölkerung der Gemeinden Brienz, Hofstetten und Schwanden zukünftig einen Notfalltreffpunkt aufsuchen.

Dieser befindet sich bei der Schulanlage Kienholz, an der Lauenenstrasse in Brienz und dient als Anlauf- und Notrufstelle für die lokale Bevölkerung.

 

Der nebenstehende Flyer erläutert die Funktion des Notfalltreffpunktes und beschreibt zB. die Vorgehensweise bei einem Strom- / Kommunikationsausfall sowie die Organisation eines persönlichen Notvorrates.

 

Bei Fragen oder Unklarheiten steht Ihnen die Gemeindeverwaltung Brienz, Abteilung Sicherheit gerne zur Verfügung.

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Flyer Notfalltreffpunkt
Flyer NTP-de.pdf
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7. Februar 2022

ebau - elektronisches baubewilligungsverfahren

Seit 1. März 2022 gilt die kantonale Gesetzgebung zum elektronischen Baubewilligungsverfahren (eBau). Seit diesem Zeitpunkt müssen sämtliche Baugesuche digital erfasst und eingereicht werden. Das in eBau generierte Formular ist mit allen weiteren Unterlagen in dreifacher Ausführung und unterschrieben per Post bei der Bauverwaltung Schwanden einzureichen. Auch der Bauentscheid wird, wie bis anhin, weiterhin per Post eröffnet.

 

Auch mit eBau werden die Baugesuche weiterhin im Anzeiger Interlaken publiziert. Die Publikationskosten gehen zulasten der Gesuchstellenden und werden diesen vom Anzeiger direkt in Rechnung gestellt.

 

Bei Fragen zu den einzelnen Verfahrensschritten unterstützt Sie die Wegleitung. Der Zugriff auf eBau erfolgt über unsere Homepage.

 

Weitere Informationen: www.be.ch/ebau

 

Wir freuen uns auf Ihre elektronische Eingabe!